Haager Konvention von 1954

Die Haager Konvention von 1954

Am 14. Mai 1954 wurde in Den Haag der Text einer Vereinbarung über den Schutz von Kulturgütern in Konfliktzeiten verabschiedet: Die „Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten“ war geboren. Die Konvention wurde in vier Sprachen verfasst (Englisch, Spanisch, Französisch und Russisch). Das einzige existierende Original wurde der UNESCO zur Aufbewahrung ausgehändigt. Mittlerweile haben mehr als 120 Staaten die Konvention unterschrieben.

Aber was hat der Roerich-Pakt damit zu tun? Antwort auf diese Frage gibt der Artikel 36 Absatz 2 der Konvention: „In den Beziehungen zwischen Mächten, die durch den Vertrag von Washington vom 15. April 1935 über den Schutz künstlerischer und wissenschaftlicher Einrichtungen und geschichtlicher Denkmale (Roerich-Pakt) gebunden und Vertragsparteien dieser Konvention sind, ergänzt diese Konvention den Roerich-Pakt und ersetzt die in Artikel III des Paktes beschriebene Flagge durch das Kennzeichen gemäß Artikel 16 dieser Konvention in allen Fällen, in denen diese Konvention und ihre Ausführungsbestimmungen die Verwendung dieses Kennzeichens vorsehen.“

Im Jahre 1999 wurde die Haager Konvention durch ein Protokoll ergänzt, durch welches dem Kulturgüterschutz eine noch umfassendere Bedeutung zugewiesen wurde.

 

Haager Konvention von 1954

Zweites Protokoll von 1999 zur Haager Konvention

 

 

Den Text der Konvention in deutscher Sprache sowie weitere Infomationen zum Kulturschutz in Deutschland bietet diese Broschüre des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: