Am 27. Juli 2020 genehmigte das Moskauer Schiedsgericht die gütliche Einigung zwischen dem Föderalen Steuerdienst Russlands № 19 der Stadt Moskau und dem Internationalen Roerich-Zentrum zur Tilgung von Schulden gegenüber dem Haushalt der Russischen Föderation. Somit kann der Rechtsstreit über die Erklärung einer Zahlungsunfähigkeit des Internationalen Roerich-Zentrums (ICR) als abgeschlossen betrachtet werden. In naher Zukunft sollte die Beschlagnahme aller Bankkonten unserer Organisation aufgehoben und das Vollstreckungsverfahren eingestellt werden. Gemäß der genehmigten gütlichen Einigung wird das ICR verpflichtet, den gesamten Betrag der Steuerrückstände im Laufe eines Jahres in gleichen monatlichen Raten zurückzuzahlen.
Dies wurde dadurch ermöglicht, dass das Berufungsgericht am 18. Juni 2020 die Entscheidung des Moskauer Schiedsgerichts vom 3. Februar 2020 bestätigte, welches die Handlungen des Gerichtsvollziehers S.W. Trubatschow zum Arrest des ICR-Eigentums für unrechtmäßig erklärte. Infolge dieses Gerichtsbeschlusses war der Gerichtsvollzieher gezwungen, seine Verfügung zum Arrest des Eigentums des ICR am selben Tag aufzuheben. Aber erst am 21. Juli 2020 fand die erste Prozedur der Rückgabe statt, in deren Rahmen wir neun Gemälde der Roerichs erhielten, die es uns erlaubten, eine Vereinbarung über diese gütliche Einigung zu unterzeichnen.
Im Laufe eines Monats verweigerte das Staatliche Museum für Orientalische Kunst (Orientmuseum) dem Gerichtsvollzieher unter verschiedenen Vorwänden die Rückgabe von 19 Gemälden der Roerichs sowie anderen Besitztümern, deren Arrest vom Gericht für unrechtmäßig befunden wurde. Offenbar rechnete das Orientmuseum damit, die Unterzeichnung der gütlichen Einigung mit der Steuerbehörde verhindern zu können, da das verpfändete Gemälde von Nikolaj Roerich „Schwarze Gobi“ zu den arrestierten Gemälden gehörte, die im Orientmuseum aufbewahrt werden. Und diese Idee des Orientmuseums hätte durch die Einbindung der Untersuchungsorgane des Innenministeriums auch verwirklicht werden können.
Es sei daran erinnert, dass am 29. April 2017, nach der illegalen Inbesitznahme des Territoriums und der Gebäude des Lopukhin-Anwesens durch das Orientmuseum, plötzlich eine Ermittlungsgruppe des Innenministeriums auftauchte, die dem Orientmuseum zwei Gebäude des Anwesens mit dem gesamten Erbe der Roerichs und den Rest des ICR-Eigentums sowie persönliche Gegenstände der Mitarbeiter grundlos zur verantwortlichen Verwahrung übergab. So versuchten die Ermittler des Innenministeriums, die am 29. April 2017 eine Durchsuchung des Herrenhauses durchführten, der illegalen Beschlagnahme des Erbes der Roerichs den Status der Legalität zu verleihen. All dies geschah mit unrechtmäßigen Methoden, da keine Inventur des Eigentums gemacht wurde, das dem Orientmuseum zur verantwortlichen Verwahrung übergeben wurde. Und schon allein die Tatsache, dass die Ermittler des Innenministeriums, die die Ermittlungen im Strafverfahren gegen einen ehemaligen Mäzen des ICR führten und das gesamte Erbe der Roerichs beschlagnahmten, und zwar einschließlich des von Swjatoslaw Roerich zu Beginn der 90er Jahres des 20. Jahrhunderts dem ICR übergebenen Teils, erscheint absurd. Aber wenn wir das Interesse von Orientmuseum und Kulturministerium an diesem Erbe berücksichtigen, mag die Tatsache, dass eine solche Übertragung fremden Eigentums ohne Gerichtsentscheid erfolgte, recht logisch erscheinen.
Am 16. Juli 2020 erschien der Ermittler M.S. Woronin, vermutlich wieder im Interesse des Orientmuseums, auf dem Lopukhin-Anwesen, dieses Mal auf der Grundlage einer Weisung des Twerer Bezirksgerichts in Moskau, das eine Verfügung zum Arrest von 10 Gemälden der Roerichs auf der Grundlage einer Eingabe des Ermittlers ausgestellt hatte. Es sei darauf hingewiesen, dass ausgerechnet diejenigen Gemälde, die der Gerichtsvollzieher kürzlich freigegeben hatte und die vor einem Monat an das ICR hätten zurückgegeben werden müssen, arrestiert wurden. All dies war offensichtlich kein Zufall, denn die Gemälde, die bei den Ermittlungen arrestiert wurden, enthielten ein Bild, das als Pfand zu hinterlegen war. Offenbar wurde erwartet, dass der Arrest der Gemälde unweigerlich zu einem Abbruch der Unterzeichnung der gütlichen Einigung und zur Einleitung eines Konkursverfahrens gegen das ICR führen würde, an dem das Orientmuseum zweifellos Interesse hat. Die Gerichtsverhandlung zur Bestätigung der gütlichen Einigung, sollte am 21. Juli 2020, also buchstäblich nach wenigen Tagen, stattfinden. Und wieder werden die 10 arrestierten Gemälde zur verantwortlichen Einlagerung an das Orientmuseum übergeben.
Vor Kurzem wurde uns bekannt, dass, nachdem die Ermittlungsbehörden im April 2017 das Erbe der Roerichs illegal aus dem ICR beschlagnahmt und dem Orientmuseum zur vorübergehenden Lagerung übergeben hatten, dieses staatliche Museum nach wenigen Monaten das erhaltene Erbe zur dauerhaften Aufbewahrung übernommen hat. Dies verstößt eindeutig nicht nur gegen die Gesetzgebung, sondern auch gegen den Ethikkodex für Museumsmitarbeiter in Bezug auf die Auffüllung von Sammlungen. Es ist daher nicht überraschend, dass die Leitung des Orientmuseums eine so ablehnende Haltung gegenüber dem Erbe der Roerichs einnimmt, die sie bei der Organisation von Ausstellungen immer wieder unter Beweis gestellt hat. Wir vermuten, dass nach einiger Zeit auch diese 10 Gemälde, die vom Ermittler M.S. Voronin arrestiert wurden, zu denjenigen gehören würden, die zur dauerhaften Aufbewahrung angenommen werden. Auf solch dubiose und offensichtlich illegale Art und Weise mit Hilfe von Ermittlungsorganen des Innenministeriums erfolgt heute eine Auffüllung der Museumsbestände des Staatlichen Museums des Ostens.
Das ICR ist der Leitung und den Mitarbeitern der Steuerbehörde dankbar, die sich trotz der aufgetretenen Schwierigkeiten in kürzester Zeit auf alle erforderlichen Dokumente geeinigt und am 24. Juli 2020 eine Einigungsvereinbarung unterzeichnet haben, die es uns ermöglichte, sie dem Gericht zur Genehmigung vorzulegen.
Wir, das International Roerich-Zentrum, drücken allen unseren zahlreichen Freunden sowie allen bekannten und unbekannten Helfern, die uns in dieser Zeit unterstützt und geholfen haben, unseren aufrichtigen Dank aus. Wir haben ein großes Arbeitsfeld vor uns. Der Wille von Swjatoslaw Roerich muss erfüllt werden. Der Nachlass, den er an Russland übergab, muss in das Lopukhin-Anwesen zurückgebracht werden, an den Ort, den er aus einer Reihe von Gebäuden auswählte, die ihm seinerzeit von der Regierung der UdSSR vorgeschlagen wurden. Speziell zu diesem Zweck haben wir das Lopukhin-Anwesen damals buchstäblich aus Ruinen restauriert und ohne öffentliche Mittel, ausschließlich durch private Spenden, renoviert.